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Tagespflege anbieten: gesetzlich rentenversichern?

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Frage

In Kürze möchte ich als Tagespflegeperson anfangen zu arbeiten. Die Anmeldungen beim Finanzamt und bei der Berufsgenossenschaft sind bereits erfolgt. Meine Einkünfte werden in den ersten Monaten voraussichtlich unter 450 Euro betragen. Muss ich mich in meiner Situation bei der gesetzlichen Rentenversicherung versichern?

Antwort

Pflegeberufe können, wenn Sie überwiegend auf ärztliche Anordnung handeln, versicherungspflichtig sein.

Altenpfleger, die überwiegend gesunde und wegen ihres Alters pflegebedürftige Menschen betreuen, gehören nicht dazu. Sie können aber der Versicherungspflicht unterliegen als Selbständige mit einem Auftraggeber.

Wenn Sie Ihre selbständige Tätigkeit nur im geringfügigen Umfang ausüben, sind Sie immer versicherungsfrei.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung unter der Telefonnummer 0800 1000 4800.

Quelle:
Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Tel.: 030 221 911 003

Stand:
Oktober 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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