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Selbständig während Rentenbezug: Rechtsform?

Frage

Ich werde dieses Jahr Rentner. Seit 30 Jahren bin ich in meinem Meisterbetrieb für Bausanierung und Denkmalpflege (meist als "Alleinmeister") tätig, eingetragen bei der Handwerkskammer, rentenversichert, die Betriebshaftpflichtversicherung läuft auch noch. Ich möchte in der Rente nicht untätig sein und suche eine Möglichkeit mein Fachwissen und handwerkliches Können umzusetzen. Natürlich geht es auch um Geld. Zu welcher Betriebsform (Nebenerwerb, Kleinbetrieb, mit oder ohne Eintrag in die Handwerksrolle) würden Sie mir raten? Termine mit HWK und DRV habe ich natürlich auch noch.

Antwort

Bitte beachten Sie zunächst einmal grundsätzlich:
Sofern Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben (beachten Sie dabei die stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze zwischen 2012 und 2029), können zusätzliche Einkünfte dazu führen, dass Ihre Rente gekürzt wird. So zum Beispiel bei Altersteilzeit, Frührente und der Hinterbliebenenrente. In diesen Fällen ist ein Hinzuverdienst von 6.300 Euro pro Jahr abzugsfrei. Dies gilt sowohl für das Arbeitsentgelt aus einer Angestelltentätigkeit, als auch für den Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit. Bemessungsgrundlage bei Selbstständigen ist der Gewinn aus selbstständiger Arbeit bzw. aus dem Gewerbebetrieb. Einkünfte aus Vermögen z.B. Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen und Gesellschafsanteile, zählen nicht als Hinzuverdienst. Eine Alternative dazu wäre der Bezug einer Teilrente, bei dem Sie Ihre Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit mit einer Rente in Höhe von 2/3, 1/2 oder 1/3 der Vollrente kombinieren können. Hierfür gelten höhere Hinzuverdienstgrenzen, die individuell berechnet werden.

Haben Sie die Altersgrenze erreicht, können Sie grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen. Eigene Beiträge zur Rentenversicherung müssen Sie nun nicht mehr zahlen. Sie dürfen und können allerdings durch weitere Einzahlungen (jedes Jahr) Ihre Rente erhöhen. Sprechen Sie Ihren Rentenversicherer hierauf an.

Daneben ist zu beachten, dass Ihr Einkommen als Rentner (aus Ihrer weiteren Tätigkeit) genauso steuerpflichtig ist, wie das von Arbeitnehmern und regulär Selbstständigen. Da Sie zusätzlich zu Ihrer Rente einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen möchten, müssen Sie in jedem Fall eine Steuererklärung abgeben und je nach Einkommenshöhe - die sich aus Rente und Hinzuverdienst errechnet - Einkommenssteuer bezahlen. Auch Abgaben im Rahmen der Umsatz- und Gewerbesteuer können, abhängig von Ihrem Unternehmensgewinn, ebenso für Sie als selbstständiger Rentner relevant sein.

Hinsichtlich der Wahl der Betriebsform Ihres Unternehmens sind Sie grundsätzlich zunächst einmal frei. Letztlich hängt es davon ab, was Sie zukünftig genau anbieten möchten und in welchem Rahmen bzw. in welchem Umfang - so können Sie z.B. die Kleinstunternehmerregelung nur bis zu bestimmten Umsatzgrenzen in Anspruch nehmen.

Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall hier und auch in Bezug auf Ihre gesamtsteuerliche Betrachtung, eine Beratung bei Ihrem/einen Steuerberater.

Grundsätzlich ist dazu anzumerken:
Da Sie Ihr Unternehmen als Ein-Mann-Betrieb führen möchten, eignet sich in der Praxis meist die Rechtsform des Einzelunternehmens. Sie arbeiten/handeln nach innen und außen eigenverantwortlich und somit steht Ihnen der Ertrag alleine zu. Bei dieser Rechtsform haben Sie den Vorteil der einfachen Verwaltung und einer unkomplizierten Gründung. Nachteil dieser Unternehmensform ist die alleinige Haftung bei Verlusten mit dem Privatvermögen.

Die Rechtsform des Einzelunternehmens entsteht automatisch mit einer einfachen Gewerbeanmeldung, wenn keine andere Rechtsform gewählt wurde - und das ohne Mindestkapital.

Bei Ihren Gesprächen mit der HWK sollten Sie sich auch über Ihr zukünftiges Angebots- und Leistungsportfolio beraten lassen - gerade in Hinblick auf das Thema „Eintragung in die Handwerksrolle“.

Wir hoffen Ihnen mit den v.g. Ausführungen etwas weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben.

Quelle: German Drechsler
THINK Gruppe, BDU
Wir entwickeln Unternehmen und Menschen
c/o THINK Unternehmensentwicklungs GmbH
April 2019

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