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Selbständig während Bezug von Erwerbsunfähigkeitsrente: Sozialversicherungsbeiträge?

Frage

Ich beziehe momentan eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU) und möchte im Rahmen der Flexrente wieder langsam anfangen, in das Berufsleben einzusteigen. Dies wäre mir im Rahmen einer Freelancer-Tätigkeit - ich würde Sekretariatsaufgaben (im Rahmen einer CallCenterAgent-Tätigkeit im Inbound aus dem Homeoffice) erledigen und diese mit meinem Hauptauftraggeber abrechnen bzw. ich stelle die Rechnungen an ihn. Da ich ja bis 31.07.2019 noch EU-Rentner bin und hier ja auch noch Sozialabgaben durch die Rentenversicherung gezahlt werden, muss ich mich zusätzlich wie ein normaler Freelancer um Sozial- und Rentenversicherungsabgaben kümmern?

Antwort

Solange Sie eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen, können Sie bis zu 6.300 Euro im Jahr hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Eine Überschreitung dieser Einkommensgrenze führt zu einer Rentenkürzung. Wenn Sie eine teilweise Erwerbsminderungsrente beziehen sollten, wird der Hinzuverdienst individuell berechnet.

Sie planen mit einem Hauptauftraggeber abzurechnen. Dies kann zur Versicherungspflicht und damit Beitragszahlung in der Rentenversicherung führen (§ 2 Pkt. 9 SGB VI). Es wäre ratsam, sich zur Klärung dieser Sachverhalte an die Deutsche Rentenversicherung Bund zu wenden.

In Abhängigkeit der Höhe des Hinzuverdienstes müsste eine Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung geprüft werden. In diesen Versicherungszweigen sind Beiträge aus selbständiger Tätigkeit neben den Beiträgen für die Rente zu entrichten. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre gesetzliche Krankenkasse.

Eine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung besteht nicht.

Quelle: Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Mai 2019

Tipps der Redaktion:

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