Navigation

Selbständig während Bezug von Altersrente: beitragspflichtig

Frage

Ich bekomme Altersrente in zwei Monaten. Muss ich Beiträge zur Rentenversicherung bezahlen, wenn ich Kleinunternehmer bin? Ein Teil meiner Selbständigkeit werden Backkurse sein, der Rest ist Verkauf von selbst hergestellten Dekorationen für Torten.

Antwort

Sofern "Kleinunternehmer" bedeutet, dass die Tätigkeit im Rahmen der Geringfügigkeitsgrenzen ausgeübt wird, hat dies generell keinen Einfluss auf den Bezug einer Altersrente. Sofern Sie hingegen monatlich mehr als 450 Euro steuerrechtlichen Gewinn erwirtschaften, handelt es sich nicht um eine geringfügige Tätigkeit und es muss unterschieden werden, ob Sie eine Altersrente vorzeitig beziehen oder ob Sie die Regelaltersgrenze dann bereits erreicht bzw. überschritten haben.

Sofern Sie die Altersrente nach erreichen der Regelaltersgrenze beziehen, ist jegliches Einkommen unschädlich, d.h. es kommt zu keiner Kürzung der Rente.

Die Regelaltersgrenze wurde vom Gesetzgeber vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben. Die Anhebung erfolgt stufenweise und ist vom Geburtsjahr abhängig. So beträgt die Anhebung z.B. für Versicherte des Jahrgangs 1950, die in diesem Jahr das 65. Lebensjahr vollenden 4 Monate, d.h. die Regelaltersgrenze liegt für Versicherte des Jahrgangs 1950 bei 65 Jahren und 4 Monaten.

Beziehen Sie hingegen eine vorzeitige Altersrente, z.B. für langjährig Versicherte, besonders langjährig Versicherte oder aufgrund von Schwerbehinderung, so führt ein höheres Einkommen als monatlich 450 Euro zu einer Minderung des Rentenzahlbetrages. Je nachdem, wie hoch Ihr Einkommen ist, mindert sich die Rente um 2 Drittel, die Hälfte, 1 Drittel oder sie entfällt komplett. Die Kürzung der Rente erfolgt so lange, bis Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben oder ihr Einkommen den Betrag von 450 Euro monatlich nicht mehr übersteigt.

Bitte beachten Sie auch, dass - unabhängig vom Hinzuverdienst - die vorzeitige Inanspruchnahme von Altersrenten zu dauerhaften Abschlägen bei der Rentenzahlung führen kann.

Ausführliche Erläuterungen hierzu finden Sie in dieser Broschüre:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/die_richtige_altersrente_fuer_sie.html

Sofern Sie weitere Fragen haben oder Hilfe benötigen, empfehle ich Ihnen eine Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen. (Suche unter):
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Quelle:
Carsten Schulz
Deutsche Rentenversicherung Bund
März 2015

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben