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Selbständig im Schmuckverkauf: Rentenversicherung?

Frage

Ich bin selbständig im Schmuckbereich. Ist es möglich weiterhin in die gesetzliche Rentenversicherung einzubezahlen? Wie hoch sind die Beiträge?

Antwort

Die von Ihnen ausgeübte Tätigkeit im Einzelhandel (Schmuckverkauf) fällt nicht in die konkret im Gesetz benannten selbständigen Tätigkeiten, die zur Versicherungspflicht in der Rentenversicherung führen würden.

Im Ausnahmefall könnte diese selbständige Tätigkeit Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung auslösen, wenn diese im Wesentlichen und dauerhaft für einen Auftraggeber erfolgt und keine rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer von Ihnen beschäftigt werden.

Ein Selbständiger ist dann im Wesentlichen von einem Auftraggeber abhängig, wenn er mindestens fünf Sechstel seiner gesamten Betriebseinnahmen aus den zu beurteilenden Tätigkeiten allein aus der Tätigkeit für einen Auftraggeber bezieht. Soweit sich die Betriebseinnahmen auf die verschiedenen Auftraggeber so verteilen, dass nicht mehr als fünf Sechstel von einem Auftraggeber kommen, besteht keine Versicherungspflicht. Da keine weiteren Informationen zu Ihrer Tätigkeit vorliegen, wird davon ausgegangen, dass die Kunden als Auftraggeber (als klassischer Einzelhandel) auftreten. Eine andere Beurteilung könnte sich nur bei Franchising-Unternehmen ergeben, die zwar auch an Einzelkunden verkaufen, aber in einem engen Vertragsverhältnis an einem Produktgeber gebunden sein können.

Die Versicherungspflicht tritt für den Selbständigen mit einem Auftraggeber ebenfalls nicht ein, wenn im Rahmen der Selbständigkeit ein Arbeitnehmer mit einem monatlichen Entgelt oberhalb von 450 Euro beschäftigt wird.

Zur Erläuterung ein Link zu einer weiterführenden Broschüre: www.deutsche-rentenversicherung.de

Soweit keine Versicherungspflicht kraft Gesetzes besteht, wäre (in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit) eine Versicherungspflicht auf Antrag möglich. Unabhängig davon kann jeder, der nicht versicherungspflichtig ist, freiwillige Beiträge zahlen. Auf die Rahmenbedingungen und ggf. Vor- und Nachteile dieser beiden Möglichkeiten (auch in Abhängigkeit zu Ihrem bisherigen „Versicherungsleben“) könnte am besten im Rahmen eines individuellen Beratungsgespräches eingegangen werden. Anzuraten wären in jedem Fall eine Beratung in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen. Suche unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

Quelle: Nico Höxbroe
Deutsche Rentenversicherung Bund
August 2016

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