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Selbständig Lehrende mit Angestellten: Rentenversicherungspflicht entfällt?

Frage

Wir sind drei Yoga-Lehrerinnen, die demnächst als GbR ein bestehendes Yogastudio übernehmen wollen. Bisher sind wir alle drei geringfügig Gewerbebetreibende - ab dann wären wir aber weit über 17.000 Euro Umsatz. Der vorherige Betreiber des Studios bekam Probleme mit der Rentenversicherung, da er mit Honorarkräften gearbeitet hat (Thema Scheinselbständigkeit). Um nicht in die gleiche Falle zu tappen, haben wir nun vor, zwei Lehrer auf 450-Euro-Basis anzustellen. Meine Frage nun: Wenn man als lehrender Freiberufler zwei Angestellte hat, die zusammen über 450 Euro verdienen, ist man selbst nicht mehr rentenversicherungspflichtig. Gilt das bei einer GbR dann für einen oder alle Gesellschafter?

Antwort

Tatsächlich ist es so, dass die Versicherungspflicht für selbständig Lehrende nicht eintritt, wenn sie im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit selbst einen Arbeitnehmer in mehr als nur geringfügigem Umfang beschäftigen. Treten als Arbeitgeber mehrere Selbständige auf, muss rechnerisch auf jeden dieser Selbständigen ein mehr als nur geringfügig tätiger Arbeitnehmer entfallen. Damit zum Beispiel für zwei lehrende Selbständige die Versicherungspflicht nicht eintritt, müsste ein Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoverdienst von mehr als 900 Euro beschäftigt werden.

Weitere Informationen über die Versicherungspflicht von Selbständigen finden Sie in der Broschüre „Selbständig - wie die Rentenversicherung Sie schützt“.

Sofern Sie weitere Fragen haben, können Sie auch eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufsuchen. Bitte vereinbaren Sie ggf. einen Termin.

Darüber hinaus besteht in der Auskunfts- und Beratungsstelle die Möglichkeit, im Rahmen eines gesonderten Termins Ihre Altersvorsorgesituation grundsätzlich zu analysieren und sich anbieter- und produktneutral über staatliche Fördermöglichkeiten zur Altersvorsorge zu informieren.

Quelle: Carsten Schulz
Deutsche Rentenversicherung Bund
März 2019

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