Frage
Wir sind drei Yoga-Lehrerinnen, die demnächst als GbR ein bestehendes Yogastudio übernehmen wollen. Bisher sind wir alle drei geringfügig Gewerbebetreibende - ab dann wären wir aber weit über 17.000 Euro Umsatz. Der vorherige Betreiber des Studios bekam Probleme mit der Rentenversicherung, da er mit Honorarkräften gearbeitet hat (Thema Scheinselbständigkeit). Um nicht in die gleiche Falle zu tappen, haben wir nun vor, zwei Lehrer auf 450-Euro-Basis anzustellen. Meine Frage nun: Wenn man als lehrender Freiberufler zwei Angestellte hat, die zusammen über 450 Euro verdienen, ist man selbst nicht mehr rentenversicherungspflichtig. Gilt das bei einer GbR dann für einen oder alle Gesellschafter?