Antwort
Sofern mehrere selbständige Tätigkeiten ausgeübt werden, die nach Betriebszweck und -organisation hinreichend unterscheidbar sind, ist für die Prüfung der Versicherungspflicht grundsätzlich eine getrennte versicherungsrechtliche Beurteilung dieser Tätigkeiten vorzunehmen. Maßgebend für die Berechnung von einkommensgerechten Pflichtbeiträgen sind somit nur die beitragspflichtigen Einnahmen aus dem versicherungspflichtigen Teil der selbständigen Tätigkeit. Sofern das Arbeitseinkommen durch Einkommensteuerbescheide nachgewiesen wird und aus diesen keine Aufteilung in versicherungspflichtige und nicht versicherungspflichtige selbständige Tätigkeiten ersichtlich ist, müssten Sie tatsächlich eine nachvollziehbare Aufteilung vornehmen. Diese Aufteilung kann betragsmäßig oder prozentual erfolgen, es sei denn, dass im Einkommensteuerbescheid die Gewinne aus versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Tätigkeiten saldiert wurden (sogenannter „horizontaler Verlustausgleich in derselben Einkunftsart“). In diesen Fällen ist die prozentuale Aufteilung des ausgewiesenen Betrages nicht ausreichend und Sie müssten hierzu weitergehende Angaben machen. Ist hingegen eine hinreichende Unterscheidung nach Betriebszweck und -organisation nicht möglich, richtet sich die Entscheidung darüber, ob insgesamt Versicherungspflicht vorliegt danach, durch welche Tätigkeiten diese Selbständigkeit überwiegend geprägt wird.
Sofern Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen können Sie sich auch an die nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden. Bitte vereinbaren Sie ggf. einen Termin.
Darüber hinaus besteht in der Auskunfts- und Beratungsstelle die Möglichkeit, im Rahmen eines gesonderten Termins die Altersvorsorgesituation grundsätzlich zu analysieren und sich anbieter- und produktneutral über staatliche Fördermöglichkeiten zu informieren. Allgemeine Informationen darüber finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.
Quelle: Carsten Schulz
Deutsche Rentenversicherung Bund
Dezember 2019
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