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Rentenbezug: GmbH für hauptberufliche Selbständigkeit gründen?

Frage

Wir (mein Ehemann und ich) beabsichtigen eine Existenzgründung. Gesellschaftsform: GmbH. Mein Mann ist Altersrentner, ich selbst bin 64 und beziehe die sog. „Flexrente“. Wir möchten die GmbH im Haupterwerb führen. Geschäftsführer soll mein Mann werden. Die Mitarbeiterin der Handwerkskammer konnte uns leider nicht sagen, ob der „Haupterwerb“ als Rentner möglich ist, da sie einen solchen Fall noch nicht vorliegen hatte. Wer oder was entscheidet, ob eine Existenzgründung im Haupt- oder Nebenerwerb erfolgen kann? Müssen die Gesellschafteranteile dabei eine bestimmte Konstellation aufweisen? Hintergrund sind die möglichen Zuschüsse, die aber nur bei Gründung im Haupterwerb beantragt werden können.

Antwort

Solange Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersrente beziehen, gelten für Sie bestimmte Regeln hinsichtlich des Hinzuverdienstes. Hierbei ist es rentenversicherungsrechtlich nicht von Bedeutung, ob die Tätigkeit als „Haupt- oder Nebenerwerb“ bezeichnet wird. Entscheidend dafür, ob Ihr Einkommen zu einer Minderung der Rente oder gar zum Wegfall der Rente führt, ist allein die Höhe Ihrer Einkünfte.

Wenn Sie also in der Firma Ihres Mannes angestellt sind, wäre dies ihr anzurechnendes Entgelt. Wenn Sie hingegen als „gleichberechtigte“ Partnerin (z.B. mit 50% Gesellschaftsanteilen) ebenfalls geschäftsführende Gesellschafterin der GmbH sind (also selbständig) der steuerrechtliche Gewinn. Weitere Informationen zum Thema Hinzuverdienst finden Sie in diesem Faltblatt: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/altersrentner_hinzuverdienst.html

Darüber hinaus können Sie mit Hilfe dieses Online-Rechners prüfen, wie sich die zu erwartenden Einkünfte auf die Rentenhöhe auswirken würden: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/02_online_dienste/03_online_rechner_nutzen/flexirentenrechner/Berechnungshilfen_Flexirente_node.html

Bis zu 6.300 Euro im Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember) sind in jedem Fall anrechnungsfrei. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze dürfen Sie dann unbegrenzt hinzuverdienen.

Sofern Sie aber auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze noch Beiträge entrichten möchten, um so auch während des Rentenbezuges Ihre Rente weiter zu steigern, empfehlen wir Ihnen eine kostenlose Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen. Bitte vereinbaren Sie ggf. einen Termin unter: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Hinsichtlich der Fragen zum Gründungszuschuss, welche Gesellschaftsanteile hierfür vorliegen müssen und wer darüber entscheidet, können wie leider keine Auskunft geben.

Quelle: Carsten Schulz
Deutsche Rentenversicherung Bund
Februar 2018

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