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Rente wegen voller Erwerbsminderung: Hinzuverdienstgrenze?

Frage

Ich beziehe Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Rentenansprüche entstehen aus meiner Angestelltentätigkeit in der Vergangenheit. Ich habe jedoch immer selbständig und angestellt parallel gearbeitet. Entsprechend setzte sich mein Einkommen aus selbständiger Arbeit und Angestelltentätigkeit zusammen. Der Hinzuverdienstdeckel wird jedoch nur aus meiner Angestelltentätigkeit berechnet. Dadurch habe ich - im Vergleich zu meinem früheren Einkommen - einen unverhältnismäßig geringen Freibetrag, bei gleichzeitig sehr niedrigem Rentenbezug. Kann dies zutreffen oder wird das Einkommen gemäß Steuererklärung, also aus selbständiger und angestellter Tätigkeit für die Hinzuverdienstgrenze zugrunde gelegt? Eine weitere Frage betrifft die Teilerwerbsminderungsrente: Wie sind da die Hinzuverdienstmöglichkeiten? Welche Parameter werden dieser Berechnung zugrunde gelegt?

Antwort

Tatsächlich wird der Hinzuverdienstdeckel nicht auf der Grundlage des steuerrechtlichen Einkommens, sondern auf der Grundlage der sog. Entgeltpunkte ermittelt, die aus dem beitragspflichtigen Entgelt berechnet werden. Maßgeblich hierbei sind die letzten 15 Kalenderjahre vor Eintritt der Erwerbsminderung.

Da für die selbständige Tätigkeit keine Beiträge entrichtet wurden, entstehen daraus keine Entgeltpunkte, die bei der Berechnung des Hinzuverdienstdeckels berücksichtigt werden könnten. Der unschädliche Hinzuverdienst orientiert sich somit - wie Sie es auch selbst schon zutreffend beschrieben haben - nur am Verdienst der abhängigen Beschäftigung.

Eine ausführliche Beschreibung der Berechnungswege, auch zur nachgefragten Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, finden Sie in dieser Broschüre.

Sofern Sie weitere Fragen haben, können Sie sich auch an die nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden. Bitte vereinbaren Sie ggf. einen Termin.

Quelle: Carsten Schulz
Deutsche Rentenversicherung Bund
September 2019

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