Frage
Ich beziehe Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Rentenansprüche entstehen aus meiner Angestelltentätigkeit in der Vergangenheit. Ich habe jedoch immer selbständig und angestellt parallel gearbeitet. Entsprechend setzte sich mein Einkommen aus selbständiger Arbeit und Angestelltentätigkeit zusammen. Der Hinzuverdienstdeckel wird jedoch nur aus meiner Angestelltentätigkeit berechnet. Dadurch habe ich - im Vergleich zu meinem früheren Einkommen - einen unverhältnismäßig geringen Freibetrag, bei gleichzeitig sehr niedrigem Rentenbezug. Kann dies zutreffen oder wird das Einkommen gemäß Steuererklärung, also aus selbständiger und angestellter Tätigkeit für die Hinzuverdienstgrenze zugrunde gelegt? Eine weitere Frage betrifft die Teilerwerbsminderungsrente: Wie sind da die Hinzuverdienstmöglichkeiten? Welche Parameter werden dieser Berechnung zugrunde gelegt?