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Rente wegen Erwerbsminderung: Kleingewerbe anmelden?

Frage

Ich beziehe eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Ich möchte ein Kleingewerbe bis 450 Euro im Monat anmelden. Was muss ich beachten? Muss ich eine Steuerklärung machen? Wie bin ich kranken- und unfallversichert?

Antwort

Grundsätzlich ist es möglich, dass Sie bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung hinzuverdienen. Dies kann auch ein Hinzuverdienst durch selbstständige Tätigkeit sein. Sie sollten sich hinsichtlich der Aufnahme einer Selbständigkeit an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung, Tel. 0800/3331919, www.deutsche-rentenversicherung-bund.de) wenden und sich hinsichtlich der weiteren sozialen Absicherung, der Zuverdienstgrenzen und der Regelungen bezüglich der Arbeitszeit beraten lassen. Beachten Sie hinsichtlich der für Sie möglichen Arbeitszeiten, dass zu Ihrer Tätigkeit als Selbständiger auch alle Zeiten gehören, in der Sie die üblichen Abrechnungen (z.B. für das Finanzamt) erledigen.

Wenn es sich nicht um eine hauptberufliche Selbständigkeit handelt, besteht der Versicherungsschutz in der Krankenversicherung als Rentner weiter. Neben der Rente wird dann auch das Arbeitseinkommen aus der selbständigen Tätigkeit bei der Beitragshöhe berücksichtigt. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse.

Weiterhin müssen Sie Kontakt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft aufnehmen (www.dguv.de). Da keine genauen Angaben vorliegen, wenden Sie sich bitte an die Infoline der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.). Diese ist täglich von 08:00 bis 18:00 Uhr unter folgender Rufnummer erreichbar: 0800 60 50 404.

Für eine steuerliche Beratung sollten Sie sich an einen Steuerberater oder an das örtliche Finanzamt wenden.

Quelle: Etta Kessler / Ruth Rathsack
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
März 2016

Tipps der Redaktion:

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