Antwort
Zunächst einmal ist es von Bedeutung, dass sich die Tätigkeit als Tierosteopathin auf die Diagnose und Behandlung der Tiere konzentriert und Ihre selbständige Tätigkeit nicht durch lehrende Tätigkeiten geprägt ist. Denkbar wäre z.B., dass Sie zusätzlich Ihr Wissen oder Ihre Fertigkeiten z.B. gegenüber den Tierhaltern, Kollegen oder angehenden Tierosteopathen vermitteln.
Ist dies nicht der Fall, wäre noch zu prüfen, ob Sie überwiegend für einen Auftraggeber tätig werden, d.h. dass Sie mehr als 5/6 Ihrer Betriebseinnahmen über einen Auftraggeber erzielen. Denkbar wäre hier, dass Sie nur grundsätzlich nur für ein großes Gestüt tätig sind.
Sofern Sie also nicht „lehren“ und mehrere Auftraggeber (Kunden) mit der o.g. Einkommensverteilung haben, kann eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund dieser Tätigkeit nicht entstehen. Sofern Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen können Sie sich auch an die nächst gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden. Bitte vereinbaren Sie ggf. einen Termin unter www.deutsche-rentenversicherung.de
Darüber hinaus besteht in der Auskunfts- und Beratungsstelle die Möglichkeit, im Rahmen eines gesonderten Termins ihre Altersvorsorgesituation grundsätzlich zu analysieren und sich anbieter- und produktneutral über staatliche Fördermöglichkeiten zu informieren. Allgemeine Informationen darüber finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de
Quelle: Carsten Schulz
Deutsche Rentenversicherung Bund
Januar 2017
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