Frage
Mein geplantes Konzept als Personalvermittler sieht folgendermaßen aus: Die Arbeitnehmer sind Studenten, die nebenbei als Kleinunternehmer (Handwerk) selbständig sind. Meine Kunden sind unterschiedliche Unternehmen aus der Werbetechnikbranche. Ich fungiere als Vermittler. Bei den Jobs handelt es sich in der Regel um Tätigkeiten von einem oder mehreren Tagen, für die eine Anzahl X an Mitarbeitern vom Kunden bei mir bestellt wird. Ich rechne direkt mit den Kunden ab, während die Arbeitnehmer ihre Rechnung dann an mich schicken. Die Kalkulation erfolgt auf Basis von Stunden- oder Tagessätzen. Fragen: Befinden sich die Arbeitnehmer in dieser Situation in einer Scheinselbständigkeit, da sie ausschließlich über mich abrechnen? Falls ja, kann man diese Problematik lösen, ohne alle Arbeitnehmer bei mir fest anzustellen? Oder ist bei der Beurteilung der Scheinselbständigkeit maßgeblich, dass die Auftraggeber unterschiedliche Kunden sind?