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Personalvermittler: scheinselbständige Arbeitnehmer?

Frage

Mein geplantes Konzept als Personalvermittler sieht folgendermaßen aus: Die Arbeitnehmer sind Studenten, die nebenbei als Kleinunternehmer (Handwerk) selbständig sind. Meine Kunden sind unterschiedliche Unternehmen aus der Werbetechnikbranche. Ich fungiere als Vermittler. Bei den Jobs handelt es sich in der Regel um Tätigkeiten von einem oder mehreren Tagen, für die eine Anzahl X an Mitarbeitern vom Kunden bei mir bestellt wird. Ich rechne direkt mit den Kunden ab, während die Arbeitnehmer ihre Rechnung dann an mich schicken. Die Kalkulation erfolgt auf Basis von Stunden- oder Tagessätzen. Fragen: Befinden sich die Arbeitnehmer in dieser Situation in einer Scheinselbständigkeit, da sie ausschließlich über mich abrechnen? Falls ja, kann man diese Problematik lösen, ohne alle Arbeitnehmer bei mir fest anzustellen? Oder ist bei der Beurteilung der Scheinselbständigkeit maßgeblich, dass die Auftraggeber unterschiedliche Kunden sind?

Antwort

Zunächst wäre zu klären, ob es sich bei der geschilderten Tätigkeit tatsächlich um eine Arbeitsvermittlung oder eher um eine Arbeitnehmerüberlassung handelt. Letztendlich werden die „Handwerker“ von Ihnen entlohnt und erhalten zudem Vorgaben hinsichtlich Zeit und Ort der Arbeitsverrichtung.

Ob die „Handwerker“ Ihnen gegenüber tatsächlich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen würden, kann nur unter Prüfung der realen Gegebenheiten festgestellt werden. Diese Prüfung erfolgt durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund, in deren Ergebnis Sie auch eine verbindliche Aussage erhalten. Nur auf diese Weise können Sie das Risiko nachträglicher Beitragsforderungen verhindern, die Sie als Arbeitgeber dann alleine zu tragen hätten.

Die erforderlichen Antragsvordrucke sowie weitere Informationen dazu bietet online die Deutsche Rentenversicherung.

Quelle: Carsten Schulz
Deutsche Rentenversicherung Bund
Juni 2018

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