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Kleingewerbe im Bereich Fußpflege: Rentenversicherung?

Frage

Ich bin seit etlichen Jahren mit einem Kleingewerbe angemeldet und erziele im Monat ca. 750 Euro Einnahmen. Ich bin familienversichert. Besteht die Möglichkeit in die gesetzliche Rentenkasse einzubezahlen?

Antwort

Sie haben seit einigen Jahren ein Kleingewerbe im Bereich Fußpflege. Einige Selbständige gehören zum Kreis der Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zu diesem Personenkreis gehören z.B. auch Podologinnen und Podologen, wenn diese überwiegend auf ärztliche Anordnung handeln.

Die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge von versicherungspflichtigen Selbständigen richtet sich normalerweise nach dem sogenannten Regelbeitrag. Auf Wunsch kann auch ein einkommensgerechter Beitrag gezahlt werden. Unter Arbeitseinkommen versteht man den Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit laut Einkommensteuerrecht.

Wenn Sie als Selbständige nicht per Gesetz der Rentenversicherung angehören, können Sie die Versicherungspflicht beantragen oder sich freiwillig versichern.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Sie können die Servicehotline der Deutschen Rentenversicherung unter der Telefonnummer 0800 1000 4800 erreichen.

Quelle:
Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Tel.: 030 221 911 003

Stand:
Februar 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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