Navigation

Hufbeschlagsschmied: rentenversicherungspflichtig?

Frage

Ist der Hufbeschlagsschmied rentenversicherungspflichtig?

Antwort

Im Sinne des Sozialgesetzbuch VI § 2 besteht für Personen eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn sie Gewerbetreibende sind, die in die Handwerksrolle eingetragen sind und in ihrer Person die für die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Weiterführende Informationen finden Sie über die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.

Für eine individuelle Beratung können Sie sich direkt an die Deutsche Rentenversicherung wenden.

Quelle: Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Juli 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben