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Heilpraktiker-Ausbildung trotz Erwerbsminderungsrente?

Frage

Ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente mit einer Belastbarkeit unter drei Stunden täglich. Nun möchte ich eine Heilpraktiker-Ausbildung machen, damit ich später etwas dazuverdienen kann und mir meine Arbeitszeit frei gestalten kann. Ich kenne eine Heilpraktiker-Schule mit einer Unterrichtszeit von 2,5 Stunden einmal in der Woche, die für mich wie zugeschnitten ist. Nach der Ausbildung werde ich auch nur geringfügig unter drei Stunden arbeiten. Besteht nun für mich die Möglichkeit diese Ausbildung zu machen oder hat die Rentenversicherung was dagegen? Spielt dabei auch meine Krankheit eine Rolle (kann es also sein, dass ich wegen meiner Krankheit diesen Beruf nicht ausüben darf)?

Antwort

Grundsätzlich ist eine Erwerbstätigkeit auch für Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht ausgeschlossen. Da jedoch bereits die Aufnahme einer schulischen Ausbildung darauf hindeuten kann, dass sich der Gesundheitszustand verbessert hat, sollten Sie bereits die schulische Ausbildung Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen. Es obliegt dann dem Rentenversicherungsträger selbst zu entscheiden, ob er eine Überprüfung Ihres Gesundheitszustandes vornimmt. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass es später nicht zu Rückforderungen geleisteter Rentenzahlungen kommt.

In jedem Fall ist dem Rentenversicherungsträger aber die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit anzuzeigen, auch wenn diese nur in geringfügigem Umfang ausgeübt wird. Auch dann obliegt es der Entscheidung des Rentenversicherungsträgers, ob er aus diesem Anlass Ihren Gesundheitszustand auf eine etwaige Verbesserung hin überprüfen möchte.

Sofern keine Verbesserung Ihres Leistungsvermögens vorliegt und die Einkünfte aus der Tätigkeit die Hinzuverdienst-Grenze von monatlich 450 Euro nicht übersteigt, kommt es zu keiner Kürzung oder gar zum Wegfall der Erwerbsminderungsrente.

Sofern Sie weitere Fragen haben oder Hilfestellung benötigen, können Sie sich gerne auch an eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen wenden. Bitte vereinbaren Sie ggf. einen Termin (www).
Darüber hinaus besteht in der Auskunfts- und Beratungsstelle die Möglichkeit, im Rahmen eines gesonderten Termins ihre Altersvorsorgesituation grundsätzlich zu analysieren und sich anbieter- und produktneutral über staatliche Fördermöglichkeiten zu informieren. Allgemeine Informationen darüber finden Sie auf dieser Seite (www).

Quelle:
Carsten Schulz
Deutsche Rentenversicherung Bund
Mai 2013

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