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Hebamme und Heilpraktikerin: Rentenversicherung?

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Frage

Ich möchte mich als Hebamme und Heilpraktikerin selbständig machen. Dabei soll die Heilpraktiker-Tätigkeit ca. 80% betragen. Wie sieht es mit der Rentenversicherung für beide Heilberufe aus?

Antwort

Selbständige Hebammen sind generell rentenversichert, selbst wenn Sie gar mehrere Mitarbeiter beschäftigen, oder eben nur in einem kleinen Umfang tätig werden.

Im Rahmen Ihrer heilpraktischen Tätigkeit sind Sie indes nicht rentenversicherungspflichtig: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/01_wer_ist_pflichtversichert/01a_selbststaendige/02_selbststaendige_in_bildung_und_pflege.html

Unterscheidungskriterium ist, dass Heilpraktiker gänzlich selbstständig Entscheidungen treffen, während die in der Rente pflichtversicherten Gesundheitsberufe weiterhin größtenteils aus ärztliche Verordnung oder Anweisung hin tätig werden. Nur wenn der Betreffende belegen kann, dass er überwiegend gerade nicht auf ärztliche Anordnung hin tätig wird, kann eine Befreiung im Einzelfall auch für diesen Bereich erfolgen.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
März 2018

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