Antwort
1. Ganz unabhängig vom Einkommen Ihres Mannes können Sie selbst etwas für Ihre Altersvorsorge tun, nämlich: einen Riester-Vertrag abschließen. Die Riester-Förderung für Minijobber ist im Übrigen besonders vorteilhaft.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Sie müssen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein: Dies ist bei Minijobs seit 2013 automatisch der Fall. Sie haben zwar die Möglichkeit, die „Befreiung von der Rentenversicherungspflicht“ zu beantragen, doch darauf sollten Sie verzichten, denn sonst können Sie nicht „riestern“.
- Sie müssen lediglich den Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung selber zahlen: Das sind in Ihrem Fall Bereich 3,7 % des Arbeitslohns (bei 450 Euro also 16,65 Euro monatlich).
- Sie müssen einen eigenen Riester-Vertrag abschließen.
- Sie müssen einen Mindesteigenbeitrag in den Vertrag einzahlen, um die Zulage in voller Höhe zu bekommen. Erforderlich sind üblicherweise 4 % des Vorjahreseinkommens abzüglich des Zulagenanspruchs, mindestens jedoch einen Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr.
Die Förderung besteht aus einer Grundzulage von 154 Euro und einer Kinderzulage von 300 Euro je Kind (nach dem 1.1.2008 geboren) oder 185 Euro je Kind (vor 2008 geboren). Ab 2018 wird die Grundzulage übrigens angehoben auf 175 Euro. Haben Sie also beispielsweise zwei kleine Kinder (nach 2008 geboren), erhalten Sie ab 2018 im Jahr 775 Euro an Zulagen vom Staat bei einem Eigenbeitrag von 60 Euro. Das ist das besondere an der Riesterförderung, speziell für geringe Einkommen und Frauen.
Angeboten werden Riester-Verträge in Form einer Rentenversicherung von Versicherungsgesellschaften, mit oder ohne Investmentfondsanteil. Darüber hinaus gibt es Banken, bei denen Sie entweder einen Banksparplan abschließen können oder alternativ einen Riester-Fondssparplan.
Informieren können Sie sich dazu am besten über das Internet (ganz allgemeine Infos zu Riester) und dort finden Sie auch Hinweise auf aktuelle Vergleiche, z.B. von Stiftung Warentest oder Ähnlichen unabhängigen Vergleichsportalen.
2. Zusätzlich könnte Ihr Ehemann Sie in seiner Firma anstellen, sofern das bei Ihnen zeitlich geht. Dann hätten Sie über den Status „Arbeitnehmerin“ die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge. Wichtig ist, dass die Anforderungen an den gesetzlichen Mindestlohn eingehalten werden und der Job sozialversicherungspflichtig gestaltet wird. Alle weiteren Details besprechen Sie am besten mit einem versierten Steuerberater, damit man als Laie keine Fehler bei der Vertragsgestaltung macht. Die betriebliche Altersvorsorge wäre dann eine Versicherungslösung, die regelmäßig vom Bruttolohn bezahlt wird. Dabei ergeben sich dann für Sie Steuervorteile und auch die Sozialversicherungsbeiträge reduzieren sich (= indirekte Förderung).
In beiden Fällen gilt: die Verträge laufen bis zum Renteneintritt, damit sie als Altersvorsorge gelten und können auch nicht vorher gekündigt werden und das Geld anderweitig verwendet werden.
Quelle: Brigitte Ommeln
Finanzfachwirtin (FH)
Wirtschaftsberatung / Consulting
Dezember 2017
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