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Frührentner: Hausmeisterservice gründen?

Frage

Ich bin Frührentner und überlege mich mit einem Hausmeisterservice als Kleinunternehmer (Umsatz unter 17.500 Euro pro Jahr) selbständig zu machen. Welche Abgaben (außer der Einkommensteuer auf die erwirtschafteten Gewinne) muss ich zahlen? Muss ich z.B. zusätzlich etwas zur Renten-, Arbeitslosen-, Krankenversicherung zahlen bzw. muss ich besondere Versicherungen abschließen?

Antwort

Ein Altersrentner (Frührentner) kann ab den 01.07.2017 nun 6.300 Euro anrechnungsfrei zur Rente hinzuverdienen. Dieser Hinzuverdienst ist natürlich auch auf selbständiger Basis möglich.

Sie brauchen keine Beiträge in die Renten- und in die Arbeitslosenversicherung abführen. Die Krankenversicherung hat gesonderte Regelungen. Bitte sprechen Sie mit Ihrer individuellen Krankenkasse.

Hinsichtlich der Versicherungen können Sie sich an Ihre zuständige Kammer wenden. Das ist auch deshalb sinnvoll, weil im Hausmeisterservice bestimmte Arbeiten, wie Handwerkertätigkeiten nur bedingt möglich sind.

Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
August 2017

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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