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Freiberuflicher Texter: Rentenversicherung?

Frage

Ich bin zurzeit Arbeit suchend ohne Leistungsbezug, familienversichert und möchte mich als freiberuflicher Texter selbständig machen. Die letzten drei Monate in 2014 möchte ich mich zunächst nebenberuflich selbständig machen. Meine Krankenkasse informierte mich, dass ich bis zu 395 Euro im Monat Gewinn erwirtschaften kann. Wie sieht es in diesem Fall mit der Rentenversicherung aus? Bin ich dann RV-pflichtig?

Antwort

Bei einer selbständigen Tätigkeit als Texter wäre zunächst zu prüfen, ob es sich hier um eine künstlerisch-publizistische Tätigkeit handelt. In diesem Fall wäre eine Versicherung in der Künstlersozialkasse möglich, wo für Berufsanfänger besondere Regelungen in Bezug auf die Geringfügigkeitsgrenze gelten. Sie sollten sich daher zunächst an die Künstlersozialkasse wenden, damit Sie die Vorteile dieser besonderen Versicherung von Beginn der Tätigkeit an nutzen können.

Handelt es sich nicht um eine künstlerisch-publizistische Tätigkeit, wäre die Versicherungspflicht (direkt) in der gesetzlichen Rentenversicherung zu prüfen, die jedoch nur für bestimmte Personengruppen Selbständiger besteht. Hier käme dann die Geringfügigkeitsgrenze von aktuell 450 Euro zum tragen, so dass so lange keine Versicherungspflicht besteht, wie der steuerrechtliche Gewinn diesen Betrag nicht übersteigt.

Sofern Sie weitere Fragen haben oder Hilfe benötigen, empfehle ich Ihnen eine Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen. Nur im persönlichen Beratungsgespräch kann auf Ihre Situation individuell eingegangen und z.B. auch die Modalitäten der Beitragszahlung - auch mit Blick auf ggf. bereits erworbene Ansprüche - erläutert werden. (Suche unter):
www.deutsche-rentenversicherung.de (www)

Darüber hinaus besteht in der Auskunfts- und Beratungsstelle die Möglichkeit, im Rahmen eines gesonderten Termins ihre Altersvorsorgesituation grundsätzlich zu analysieren und sich anbieter- und produktneutral über staatliche Fördermöglichkeiten zu informieren. Allgemeine Informationen darüber finden Sie hier:
www.deutsche-rentenversicherung.de (www)

Quelle: Carsten Schulz
Deutsche Rentenversicherung Bund

September 2014

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