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Freiberufliche Lektorin: Aufträge über Plattform eines Kunden?

Frage

Ich habe mich als freiberufliche Lektorin selbständig gemacht und bislang einen Kunden, der mich fortan regelmäßig mit ausreichend Aufträgen versorgen kann. Es ist eine große Plattform, auf der Studierende Lektorate für wissenschaftliche Arbeiten buchen können und an diese auch zahlen. Er leitet die Aufträge dann, zu anderen Preisen, an die bei ihm registrierten freien Lektoren weiter. Ich bin in allen Belangen frei, nicht weisungsgebunden und trage das Unternehmerrisiko. Daneben habe ich eine eigene Internetpräsenz und beabsichtige Werbung zu schalten. Meine Frage ist, ob es in irgendeiner Hinsicht Probleme geben könnte, wenn ich langfristig, ggf. über Jahre hinweg, nur diesen Kunden habe? Ich habe einen Antrag bei der Künstlersozialkasse eingereicht, womit ich laut meiner Recherche, automatisch rentenversicherungspflichtig bin. Die 5/6-Regelung würde daher bei mir ohnehin nichts ändern, richtig?

Antwort

Das ist richtig. Sofern die Künstlersozialkasse (KSK) die Versicherungspflicht als selbständige Lektorin feststellt, ist diese vorrangig gegenüber der Versicherungspflicht von Selbständigen, die überwiegend nur für einen Auftraggeber tätig sind. Sie sind in dann in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, wobei die KSK die Sozialversicherungsbeiträge anteilig mitträgt.

Sollte dies wider Erwarten nicht passieren, müssen Sie diese Tätigkeit Ihrem Rentenversicherungsträger melden, der dann seinerseits die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nach der o.g. Vorschrift prüft.

Weitere Informationen zur Versicherungspflicht Selbständiger finden Sie in der Broschüre: Selbständig – wie die Rentenversicherung Sie schützt.

Sofern Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an das kostenfreie Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800.

Quelle:
Carsten Schulz
Deutsche Rentenversicherung Bund

Stand:
Mai 2020

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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