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Freiberuflich lehrende Tätigkeit: Rentenversicherungspflicht?

Frage

Ich bin freiberuflich lehrend tätig. Ich frage mich, ob meine Tätigkeit rentenversicherungspflichtig ist. Ich verdiene wohl ab und an knapp mehr als 450 Euro im Monat (da die Gelder als Selbständiger unregelmäßig reinkommen), liege aber im Durchschnitt der letzten zwölf Monate IMMER bezüglich des regelmäßigen Arbeitseinkommens im Durchschnitt unter 450 Euro. Meine Frage konkret: Was bedeutet genau, dass das AKTUELLE REGELMÄSSIGE Arbeitseinkommen unter 450 Euro liegen muss? Der Durchschnitt der letzten zwölf Monate? Also im Jahr weniger als 5.400 Euro GEWINN?

Antwort

Eine dem Grund nach versicherungspflichtige Tätigkeit als selbständig Lehrender bleibt wegen Geringfügigkeit versicherungsfrei, wenn das Arbeitseinkommen regelmäßig 450 Euro monatlich nicht überschreitet. Das Arbeitseinkommen eines Selbständigen ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommenssteuerrechts ermittelte Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit.

Gerade bei vorhersehbar oder unvorhersehbar schwankendem monatlichen Arbeitseinkommen ist dieses anhand einer Durchschnittsberechnung bzw.- schätzung zu ermitteln.

Die aktuellen Geringfügigkeitsrichtlinien vom 12.11.2014 weisen in Ziffer 2.2.1.2. (Seite 34) genau auf diese Besonderheit hin, die auch analog für Selbständige gilt: "Im Rahmen der Schätzung ist es auch zulässig, wenn Arbeitgeber bei ihrer Jahresprognose allein die Einhaltung der jährlichen Geringfügigkeitsgrenze von 5.400 Euro unterstellen, ohne die Arbeitseinsätze und damit die zu erwartenden Arbeitsentgelte für die einzelnen Monate im Vorfeld festzulegen. Die Tatsache, dass aufgrund des unvorhersehbaren Jahresverlaufs in einzelnen Monaten auch Arbeitsentgelte oberhalb von 450 Euro erzielt werden, ist unschädlich für das Vorliegen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, solange die jährliche Entgeltgrenze von 5.400 Euro nicht überschritten wird."

Soweit im Sinne einer Jahresprognose der Wert von 5.400 Euro eingehalten wird, würde daher Geringfügigkeit bestehen. Unabhängig davon ein Link zu einer weiterführenden Broschüre:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.html

Falls weitere Fragen bestehen, empfehlen wir Ihnen eine Beratung in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen: (Suche unter)
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Quelle: Nico Höxbroe
Deutsche Rentenversicherung Bund
August 2016

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