Erwerbsminderungsrente: Kleingewerbe gründen?
Frage
Ich bekomme eine volle Erwerbsminderungsrente und würde gerne ein Kleingewerbe anmelden, da ich „Streamerin“ bin. Wie sieht das aus mit der Rente - wird mir die dann gestrichen? Muss ich das angeben? Mein Einkommen ist nicht regelmäßig und wird auch nicht die 6.300 Euro übersteigen im Jahr.
Antwort
Sie müssen den Rententräger über die Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit informieren. Wenn Sie eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen, können Sie bis zu 6.300 Euro im Jahr hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Eine Überschreitung dieser Einkommensgrenze führt zu einer Rentenkürzung. Erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Sie können die Servicehotline der Deutschen Rentenversicherung unter der Telefonnummer 0800 1000 4800 erreichen.
Quelle: Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
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Dezember 2019
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