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Erwerbsminderungsrente: Kleingewerbe gründen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bekomme eine volle Erwerbsminderungsrente und würde gerne ein Kleingewerbe anmelden, da ich „Streamerin“ bin. Wie sieht das aus mit der Rente - wird mir die dann gestrichen? Muss ich das angeben? Mein Einkommen ist nicht regelmäßig und wird auch nicht die 6.300 Euro übersteigen im Jahr.

Antwort

Sie müssen den Rententräger über die Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit informieren. Wenn Sie eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen, können Sie bis zu 6.300 Euro im Jahr hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Eine Überschreitung dieser Einkommensgrenze führt zu einer Rentenkürzung. Erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Sie können die Servicehotline der Deutschen Rentenversicherung unter der Telefonnummer 0800 1000 4800 erreichen.

Quelle: Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Dezember 2019

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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