Frage
Ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente (Erwerbsunfähigkeitsrente) und möchte ein Kleingewerbe als Discjockey anmelden. Nun meine Frage: Es heißt immer, dass man nur drei Std. täglich arbeiten darf, aber, wenn ich als DJ, nun vielleicht und das unregelmäßig 1- oder 2-mal im Monat einen DJ-Auftrag von ca. sechs Stunden Dauer arbeitet und das an nur einem einzigen Tag - darf man das dann? Oder ist das verboten? Dies ist doch dann nicht täglich, die ganzen anderen Tage vorher und nachher arbeitet man ja gar nicht. Ist dies erlaubt oder richtet sich die Gesetzgebung nur an der Hinzuverdienstgrenze - ohne Arbeitszeitenmaßregelungen? Welche Gesetzesbedingungen sind jetzt vorrangig, damit man nicht die volle Erwerbsminderungsrente (Erwerbsunfähigkeitsrente) verliert? Worauf kommt es an? Diese Auskunft wäre mir existentiell, weil ich nur eine Rente auf Mindest-Rentenniveau bekomme.