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Eintritt in Künstlersozialkasse: Nachzahlung an Rentenversicherung?

Frage

Ich bin ausgebildete Mediengestalterin und habe mich vor ein paar Jahren selbständig gemacht. Aufgrund meiner Ausbildung und der anfänglichen Art der Aufträge (z.B. reine Satzarbeiten) habe ich mich damals nicht bei der KSK gemeldet. Da sich meine Aufträge immer mehr in Richtung Gestaltung / Design / Webdesign verändern, möchte ich versuchen in die Künstlersozialkasse aufgenommen zu werden. Die KSK schreibt: „Die Versicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz beginnt grundsätzlich an dem Tag, an dem die Meldung bei der Künstlersozialkasse eingeht.“ Für mich heißt das, dass die KSK erst ab diesem Zeitpunkt der Meldung Beiträge erheben kann. Für mich stellt sich nun aber die Frage, ob ich ggf. Leistungen an die Rentenversicherung nachzahlen muss, wenn ich nun bei der KSK aufgenommen werden (und somit pflichtversichert in der KSK bin und ggf. in den vorhergehenden Jahren auch schon gewesen wäre)?

Antwort

Wie die KSK mitgeteilt hat, beginnt die Versicherungspflicht nach dem KSVG erst mit dem Eingang des Antrags. Damit wird eine rückwirkende Beitragsbelastung für die künstlerische oder publizistische Tätigkeit (nach dem KSVG) ausgeschlossen. Auf den Internetseiten der KSK finden Sie dazu weitergehende Informationen.

Sollten Sie (noch) eine andere selbständige Tätigkeit ausüben, die nach anderen Vorschriften zur Versicherungspflicht als Selbstständiger führen kann (z.B. Lehrer, Handwerker) ist eine rückwirkende Beitragsbelastung (nur für diese Tätigkeiten) durchaus möglich.

Sofern Sie weitere Fragen haben, können Sie sich auch an die nächst gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Darüber hinaus besteht in der Auskunfts- und Beratungsstelle die Möglichkeit, im Rahmen eines gesonderten Termins ihre Altersvorsorgesituation grundsätzlich zu analysieren und sich anbieter- und produktneutral über staatliche Fördermöglichkeiten zu informieren, was auch als Bezieher einer Erwerbsminderungsrente durchaus sinnvoll sein kann.

Quelle: Nico Höxbroe
Deutsche Rentenversicherung Bund
Dezember 2018

Tipp der Redaktion:

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