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Einkommen aus einer Selbständigkeit mit Grundsicherung verrechnen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Wie und wann wird ein Einkommen aus einer Selbständigkeit (Kleinunternehmer) mit der Grundsicherung der Rentner verrechnet? Es errechnet sich ja erst nach dem Steuerbescheid, da es Schwankungen unterworfen ist.

Antwort

Anspruch auf Grundsicherung haben Sie nur, wenn Sie Ihren Bedarf nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Berücksichtigt wird jedoch nicht das volle (Brutto-)Einkommen. Steuern, Beiträge zur Sozialversicherung und zu privaten Versicherungen können - wenn sie vorgeschrieben und angemessen sind - abgezogen werden. Zusätzlich werden pauschal 30 Prozent des Einkommens, das Sie beispielsweise aus einer selbständigen Tätigkeit erhalten, nicht mit einbezogen (höchstens jedoch 50 Prozent der Regelbedarfsstufe1).

Nähere Informationen erhalten Sie beim örtlichen Sozialamt.

Quelle:
Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Tel.: 030 221 911 003

Stand:
August 2020

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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