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Dozent in der Erwachsenenbildung: Anmeldung? Versicherung?

Frage

Ich bin ausgebildeter Versicherungskaufmann und wegen Krankheit und Arbeitsmarktsituation vollständig erwerbsunfähig. Ich habe eine Ausbildung zum Mediator und Coach (Univ.) abgeschlossen und unterstütze Vermittlerbetriebe als Unternehmensentwickler IHK. Jetzt habe ich zwei Angebote von Bildungsanbietern erhalten, für die ich - neben meiner Consulting- und Coaching-Tätigkeit - als Dozent in der Erwachsenenbildung arbeiten kann. Beides jeweils auf selbständiger Basis, thematisch im Bereich der BWL und Kommunikation und Verhaltenstraining (z.B. Verkaufs-, Rhetorik-Training). Welche Punkte habe ich bzgl. Anmeldung, Steuer und Rentenversicherung zu beachten?

Antwort

Generell ist es notwendig jede Tätigkeit anzuzeigen, die auf eigene Rechnung, auf Dauer (nicht nur einmalig, sondern mit Wiederholungs-/ Fortsetzungsabsicht) und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Diese Anmeldung einer Selbständigkeit kann je nach Art der Tätigkeit auf unterschiedliche Art erfolgen. Bei einer gewerblichen Tätigkeit ist eine Gewerbeanmeldung beim örtlichen Gewerbeamt vorzunehmen. Bei einer freiberuflichen Tätigkeit erfolgt die Meldung beim zuständigen Finanzamt.

Da Sie eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen, ist während eines vollen Rentenbezugs nur ein begrenzter Hinzuverdienst möglich. Auch die Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit kann eine Rentenversicherungspflicht auslösen. Wir empfehlen Ihnen, diese Punkte mit der Deutschen Rentenversicherung abzuklären. Sie können die Servicehotline der Deutschen Rentenversicherung unter der Telefonnummer 0800 1000 4800 erreichen. Informationen finden Sie auch hierzu auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/02_Start_ins_Berufsleben/03_Existenzgruender/01_Selbststaendig_und_pflichtversichert/selbststaendig_und_pflichtversichert_node.html

Teilen Sie bitte die Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit Ihrer Krankenversicherung mit. Die gesetzliche Krankenkasse wird anhand der vorliegenden Fakten prüfen, ob es sich um eine Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb handelt. Dabei spielen unter anderem der zeitliche Aufwand und die monatlichen Einnahmen eine Rolle. Die Beurteilung erfolgt im Einzelfall durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Eine Tätigkeit im Haupterwerb hat im Regelfall Auswirkungen auf den Beitrag. Sie können sich zu Fragen der Krankenversicherung gern an das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Telefonnummer 030/ 340 60 66 - 01 wenden.

Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbeanmeldung erhält. Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Sie können sich bei der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4 erkundigen, welche Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner ist.

Zu steuerrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt oder einen Steuerberater.

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
April 2018

Tipps der Redaktion:

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