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Bezug von Altersrente: Hinzuverdienstgrenze bei geringer Rente?

Frage

Ich bin Rentnerin (Regelaltersgrenze erreicht), vormals angestellte Physiotherapeutin, bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und möchte zu meiner Rente noch etwas hinzuverdienen und deshalb als selbstständige Physiotherapeutin wieder in kleinerem Umfang arbeiten. Für Vollrentner gelten ja keine Hinzuverdienstgrenzen? Was aber, wenn ich, wie bei mir der Fall, eine relativ kleine Rente habe (z.B. 650 Euro) und nun als Selbstständige einen Hinzuverdienst habe, der über meiner Rente liegt? Werde ich dann von der RV aus der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner genommen und muss ich mich dann selbst freiwillig versichern? Wie sind in diesem Fall ggf. die Verdienstgrenzen bzw. die Relation von Rente/Hinzuverdienst?

Antwort

Ihre gesetzliche Krankenkasse prüft, ob Sie ggf. als hauptberuflich selbständig gelten. Ein Prüfkriterium ist, welche Einnahmen Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit überwiegend bestimmen. Näheres dazu wird in einem Rundschreiben des GKV- Spitzenverbandes (bes. Seiten 15 und 16) vom 20.03.2019 geregelt.

Wenn Ihre Krankenkasse feststellt, dass Sie nebenberuflich selbständig tätig sind, bleiben Sie als Rentnerin pflichtversichert und zahlen Beiträge für Ihre Rente und das Arbeitseinkommen, sofern es einen Betrag von monatlich 159,25 Euro übersteigt.

Sollte die Krankenkasse bei der Statusprüfung zu dem Ergebnis kommen, dass Sie als hauptberuflich selbstständig tätig gelten, ruht die Pflichtversicherung als Rentnerin und Sie haben die Möglichkeit der freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV. In dem Falle sind alle Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (4.687,50 Euro monatlich) beitragspflichtig.

Quelle: Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)
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Januar 2020

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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