Befreiung von Rentenversicherungspflicht verlängern?
Frage
Als selbständig tätiger Versicherungskaufmann kann man sich drei Jahre von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Ich habe nun gehört, dass diese Befreiung um zwei Jahre verlängert werden kann. Ist diese Information richtig. Woran ist die Verlängerung gebunden?
Antwort
Ich gehe davon aus, dass es sich hier um eine auf drei Jahre befristete Befreiung von der Versicherungspflicht handelt, die aufgrund der überwiegenden Tätigkeit für einen Auftraggeber eingetreten ist. Über die Möglichkeit, diese um weitere zwei Jahre zu verlängern, ist mir nichts bekannt. Lediglich wenn Sie zwischenzeitlich das 58. Lebensjahr vollendet haben, wäre im Anschluss eine dauerhafte Befreiung möglich.
Quelle: Carsten Schulz
Deutsche Rentenversicherung Bund
Feburar 2020
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