Antwort
Anhand Ihrer Angaben gehe ich davon aus, dass Sie als Selbständige nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Müssen oder wollen Sie Ihre selbständige Tätigkeit aufgeben, so würde kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. Bei vorliegender Hilfebedürftigkeit können Sie nach jetziger Gesetzeslage das Arbeitslosengeld II beantragen. Das Arbeitslosengeld II ist eine Bedürftigkeitsleistung nach dem Sozialgesetzbuch II, die Personen als Zuschuss gewährt wird, die Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Neben den Regelsätzen werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen. Auf den Bedarf wird das Einkommen aller in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen angerechnet.
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich für eine individuelle telefonische Beratung an das Beratungstelefon zur Arbeitsmarktpolitik unter 030 221 911 003 wenden.
Zu Fragen hinsichtlich des Renteneintrittsalters und Rentenbezugs wenden Sie sich bitte an das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung: 0800 1000 4800 - Montag bis Donnerstag 07:30 bis 19:30 Uhr und Freitag bis 15:30 Uhr.
Quelle. Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
August 2019
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