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Altersvorsorge für Selbständige?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe eine nebenberufliche Selbständigkeit - daher bin ich über meinen Arbeitgeber abgesichert. Ich zahle in die Rentenversicherung ein. Was kommt auf mich zu, wenn ich mich komplett für die Selbständigkeit entscheide? Muss ich mich privat versichern? Zahlt man weiter in die Rentenversicherung ein? Was ist, wenn ich mich nach einigen Jahren entscheide, die Selbständigkeit wieder aufzugeben? Habe ich dann eine Lücke im Rentenversicherungsverlauf?

Antwort

Grundsätzlich sind selbständig Tätige selbst für ihre Absicherung verantwortlich, so auch für ihre Altersvorsorge. Dies gilt natürlich insbesondere dann, wenn eine Selbständigkeit hauptberuflich ausgeübt wird und es an einer Absicherung aus einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis fehlt.

Selbständige können sich entweder privat versichern und / oder auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten. Letztere können als freiwillige oder als Pflichtbeiträge entrichtet werden. Zudem gibt es bestimmte Berufsgruppen von Selbständigen, für die per Gesetz die Verpflichtung besteht, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten. Welche dies sind und eine weiterführende Informationen zu diesem Thema, entnehmen Sie bitte dieser Broschüre:
www.deutsche-rentenversicherung.de

Unternehmen Sie nichts und unterbleibt die Beitragszahlung, würde eine Lücke im Versicherungsverlauf ziemlich bald auch Einfluss auf bereits bestehende Ansprüche haben. Welche Entscheidungsmöglichkeiten Sie haben und was für Sie sinnvoll ist, kann nur unter Einbeziehung Ihrer bisherigen Versicherungsbiografie beurteilt werden. Wir empfehlen Ihnen daher unbedingt eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufzusuchen:
www.deutsche-rentenversicherung.de

Bitte vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch. Darüber hinaus besteht in der Auskunfts- und Beratungsstelle die Möglichkeit, im Rahmen eines gesonderten Termins ihre Altersvorsorgesituation grundsätzlich zu analysieren und sich anbieter- und produktneutral über staatliche Fördermöglichkeiten zu informieren. Allgemeine Informationen darüber finden Sie hier:
www.deutsche-rentenversicherung.de

Quelle: Carsten Schulz
Deutsche Rentenversicherung Bund
Dezember 2016

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