Antwort
Grundsätzlich sind selbständig Tätige selbst für ihre Absicherung verantwortlich, so auch für ihre Altersvorsorge. Dies gilt natürlich insbesondere dann, wenn eine Selbständigkeit hauptberuflich ausgeübt wird und es an einer Absicherung aus einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis fehlt.
Selbständige können sich entweder privat versichern und / oder auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten. Letztere können als freiwillige oder als Pflichtbeiträge entrichtet werden. Zudem gibt es bestimmte Berufsgruppen von Selbständigen, für die per Gesetz die Verpflichtung besteht, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten. Welche dies sind und eine weiterführende Informationen zu diesem Thema, entnehmen Sie bitte dieser Broschüre:
www.deutsche-rentenversicherung.de
Unternehmen Sie nichts und unterbleibt die Beitragszahlung, würde eine Lücke im Versicherungsverlauf ziemlich bald auch Einfluss auf bereits bestehende Ansprüche haben. Welche Entscheidungsmöglichkeiten Sie haben und was für Sie sinnvoll ist, kann nur unter Einbeziehung Ihrer bisherigen Versicherungsbiografie beurteilt werden. Wir empfehlen Ihnen daher unbedingt eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufzusuchen:
www.deutsche-rentenversicherung.de
Bitte vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch. Darüber hinaus besteht in der Auskunfts- und Beratungsstelle die Möglichkeit, im Rahmen eines gesonderten Termins ihre Altersvorsorgesituation grundsätzlich zu analysieren und sich anbieter- und produktneutral über staatliche Fördermöglichkeiten zu informieren. Allgemeine Informationen darüber finden Sie hier:
www.deutsche-rentenversicherung.de
Quelle: Carsten Schulz
Deutsche Rentenversicherung Bund
Dezember 2016
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