Antwort
Die Anmeldung einer Selbständigkeit hängt von der Art der Tätigkeit, die Sie ausüben möchten, ab. Bei einer gewerblichen Tätigkeit ist eine Gewerbeanmeldung beim örtlichen Gewerbeamt vorzunehmen. Bei einer freiberuflichen Tätigkeit erfolgt die Meldung beim zuständigen Finanzamt.
Der Rententräger ist über die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit zu informieren. Ab dem 01.07.2017 können Rentner mit einer vorgezogenen Altersrente, dazu gehört auch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, 6.300 Euro im Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Die monatliche Betrachtungsweise ist entfallen. Der über den Betrag von 6.300 Euro hinausgehende Verdienst wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Januar 2018
Tipps der Redaktion: