Antwort
Wenn Ihr Mann die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann er unbegrenzt hinzuverdienen. Der Hinzuverdienst hat dann grundsätzlich keinen Einfluss mehr auf die Rentenhöhe. Als Hinzuverdienst gilt bei einer Selbständigkeit der monatliche steuerrechtliche Gewinn (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit oder aus Land- und Forstwirtschaft).
Generell ist die Gewerbeanmeldung für Rentner kein Problem. Wer als Regelaltersrentner ein Gewerbe anmelden möchte, muss dies in der Regel noch nicht einmal dem Rentenversicherungsträger melden. Vereinbaren Sie einen Termin beim zuständigen Gewerbeamt. Zuständig ist die Stadt, in der Sie Ihr Gewerbe eröffnen möchten. Vom Gewerbeamt gehen Informationen über Ihre Anmeldung an das Finanzamt, die zuständige Berufsgenossenschaft und gegebenenfalls an das Amtsgericht, z.B. wenn Sie in der Rechtsform der GmbH gründen.
Um die Anmeldung ihres Gewerbes ordnungsgemäß vorzunehmen, nehmen Sie die benötigten Unterlagen sowie etwas Geld mit. Je nach Stadt variieren die Anmeldegebühren. Sie liegen in der Regel bei maximal 50 Euro, in manchen kleinen Gemeinden und den ländlichen Gebieten sind sie oftmals günstiger. Die Kosten können Sie bereits im Vorfeld auf der Internetseite des zuständigen Gewerbeamts erfragen. Dort finden Sie auch eine Checkliste. Sie gibt einen Überblick über alle denkbaren Unterlagen, die in Abhängigkeit vom beabsichtigten Gewerbe, beim Gewerbeamt vorzulegen sind.
Die Bezüge aus der selbständigen Tätigkeit haben jedoch Einfluss auf den Krankenversicherungsbeitrag und auf die Einkommensteuer. Unabhängig von dem Status Altersrentner ist die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung zu melden. Diese wird prüfen, in welchem Umfang die selbständige Tätigkeit ausgeübt wird. Erzielte Einnahmen werden zur Beitragsberechnung hinzugezogen. Sollte Ihr Geschäftsmodel darin bestehen, dass Sie sich beide selbständig machen, ist auch in Ihrem Fall von einer Steigerung der Beiträge auszugehen. Sie sollten für eine individuelle Beratung den Kontakt mit der jeweiligen Krankenkasse suchen.
Der Bund, sowie die einzelnen Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme an. Hauptförderinstrument sind jedoch Darlehen.
Das Land Thüringen fördert die langfristige Finanzierung von Vorhaben von Existenzgründern, kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörigen der wirtschaftsnahen Freien Berufe. Antragsberechtigt sind Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Thüringen. Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen 5.000 Euro und 500.000 Euro. Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare über die Hausbank einzureichen.
Sie können sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de informieren, ob für Sie andere Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.
Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Februar 2018
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