Altersrente: Zuverdienstgrenze bei selbständiger Tätigkeit?
Frage
Ich (60 Jahre alt, Rentner, langjährig Versicherter im Bergbau) und meine Ehefrau (beschäftigt im öffentlichen Dienst) haben eine GbR gegründet. Wie verhält es sich mit der Zuverdienstgrenze? Gilt für die GbR die Grenze von 6.300 Euro oder nur für mich? Wie wird das auseinandergerechnet bei der Bewertung? Zählt der Bruttoverdienst oder der Gewinn bei der Zuverdienstgrenze?
Antwort
Die Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300 Euro gilt für die Person des Rentenbeziehers. Der Gewinn wird aus dem Steuerbescheid entnommen.
Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts versteuert ihren Gewinn nicht selbst. Jeder Gesellschafter versteuert seinen Gewinnanteil, den das Finanzamt im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung auf die jeweiligen Gesellschafter verteilt.
Quelle: Carsten Schulz
Deutsche Rentenversicherung Bund
September 2019
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