Altersrente: Hinzuverdienst durch selbständige Tätigkeit?
Frage
Ich bin Rentner, vormals selbständiger Handwerker (damals bei der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert), und möchte zu meiner Rente noch etwas hinzuverdienen und deshalb ein Gewerbe als Kleinunternehmen wieder anmelden. Wie viel darf ich monatlich/pro Jahr hinzuverdienen, ohne dass ich mich wieder freiwillig bei der GKV versichern muss? Gilt hier auch die Zuverdienstgrenze wie bei jedem Rentner und wenn ja, wie hoch ist der Betrag?
Antwort
Seit 1. Juli 2017 können Rentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze 6.300 Euro im Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Die bisherige monatliche Grenze von 450 Euro wurde aufgegeben. Ein über diesen Betrag hinausgehender Verdienst wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Liegt die Summe aus gekürzter Rente und dem Hinzuverdienst über dem bisherigen Einkommen (bestes Einkommen der letzten 15 Kalenderjahre, sogenannter Hinzuverdienstdeckel), wird der darüber liegende Hinzuverdienst zu 100 Prozent auf die verbliebene Teilrente angerechnet.
Als Regelaltersrentner gibt es keine Einschränkung hinsichtlich des Hinzuverdienstes.
Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
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