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Praxis für Physiotherapie: Anmeldung bei privater Krankenkasse?

Frage

Ich plane demnächst die Eröffnung einer Praxis für Physiotherapie für Privatpatienten und Selbstzahler mit mehreren Angestellten. Ich bin seit 1993 Physiotherapeut. Die Versicherungspflichten (z.B. Berufsgenossenschaft, Berufshaftpflichtversicherung etc.) sind mir klar. Meine Frage: Muss ich mich bei der Vertretung der privaten Krankenkassen anmelden oder genügt eine Anmeldung beim Finanzamt (Gewerbeschein).

Antwort

Ich verstehe Ihre Schilderung und Ihre Frage so, dass Sie bisher (seit 1993) als Physiotherapeut angestellt tätig waren. Als solcher dürften Sie bisher in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert gewesen sein. Nun möchten Sie wissen, ob und ggf. wie Sie sich zukünftig, nach Gründung einer eigenen Praxis für Physiotherapie, gegen Krankheit versichern müssen.

Durch die Gründung einer eigenen Praxis für Physiotherapie wechseln Sie aus einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis in die hauptberufliche Selbständigkeit. Damit ändert sich Ihr Versicherungsstatus wie folgt:

Als abhängig Beschäftigter waren Sie nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch) versicherungspflichtig in der GKV. Durch die Gründung einer eigenen Praxis werden Sie hauptberuflich selbständig und sind dann zukünftig nicht mehr versicherungspflichtig in der GKV (§ 5 Abs. 5 SGB V). Dennoch besteht für Sie eine Pflicht zur Versicherung. Denn seit dem 1. Januar 2009 sind alle Einwohner Deutschlands verpflichtet, sich gesetzlich oder privat zu versichern. Sie haben dann zwei Möglichkeiten: entweder Sie versichern sich bei einem Unternehmen der Privaten Krankenversicherung (PKV) oder Sie führen Ihre Versicherung in der GKV als freiwilliges Mitglied fort. Als solches zahlen Sie in der Regel jedoch erheblich höhere Beiträge als ein Pflichtversicherter.

Um sich bei einem Unternehmen der PKV zu versichern, stellen Sie bitte einen Antrag auf Versicherung bei einem Unternehmen Ihrer Wahl. Es genügt keinesfalls, dass Sie lediglich ein Gewerbe anmelden oder dem Finanzamt vorlegen, dass Sie künftig selbständig tätig sind. Ferner ist es erforderlich, dass Sie Ihre jetzige Krankenkasse darüber informieren, ab wann Sie selbständig tätig sein werden und dass Sie sich in der PKV versichern möchten. Denken Sie bitte auch daran, Ihre jetzige Versicherung bei der GKV zu kündigen.

Bitte erlauben Sie mir folgende ergänzende Hinweise:

Vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung sollten Sie sich zunächst allgemein informieren, unter anderem über die Fragen:

  • Wie funktioniert die Private Krankenversicherung?
  • Welche Leistungen bietet sie?
  • Wie ist die Beitragsgestaltung?

Ausführliche Informationen hierzu finden Sie beispielsweise auf der Homepage des Verbands der Privaten Krankenversicherung. Dort finden Sie auch eine Auflistung der Versicherungsunternehmen, die eine Krankheitskostenvollversicherung anbieten.

Quelle: Tina Paas
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
April 2019

Tipps der Redaktion:

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