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Physiotherapeuten-Gemeinschaftspraxis: Rentenversicherungsbeiträge?

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Frage

Wir sind Physiotherapeuten und möchten eine Gemeinschaftspraxis in Form einer GbR gründen. Wir beschäftigen keine Mitarbeiter. Wir haben beide unabhängig voneinander noch eine Einzelpraxis, in der wir jeweils mehrere Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Müssen wir für die Einkünfte aus der GbR Rentenversicherungsbeiträge abführen, weil wir dort keine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten haben?

Antwort

Da beide Physiotherapeuten bereits in ihren jeweils eigenen Praxen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in mehr als nur geringfügigem Umfang beschäftigen, ist die Schutzbedürftigkeit, an die der Gesetzgeber die Versicherungspflicht für bestimmte Personengruppen selbständig Tätiger geknüpft hat, für beide Mandanten in der Tätigkeit als Physiotherapeut nicht gegeben.

Im Ergebnis tritt die Versicherungspflicht nach dieser Vorschrift in der Tätigkeit als Physiotherapeut auch im Rahmen der GbR nicht ein.

Quelle:
Carsten Schulz
Deutsche Rentenversicherung Bund

Stand:
Februar 2021

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