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Nebenberufliche Selbständigkeit: erste Schritte?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich denke darüber nach, mich selbständig zu machen. Derzeit bin ich Teilzeit (20 Stunden) als Alltagsbetreuerin angestellt und arbeite in einem Mini-Job als Bürokraft in einem Gartenarchitekten-Büro (7 Stunden). Besteht die Möglichkeit, sich trotzdem selbständig zu machen? Ich finde im Netz keine konkreten Informationen. Derzeit würde meine Selbständigkeit nur bis zu 10 Stunden monatlich betragen.

Antwort

Grundsätzlich darf ein Arbeitnehmer mehrere Arbeitsverhältnisse eingehen oder nebenbei selbständig arbeiten, solange sich diese Tätigkeiten nicht zeitlich überschneiden. Sie sollten aber eventuelle Vereinbarungen in Ihrem Arbeitsvertrag bezüglich einer Nebentätigkeit überprüfen. Mitunter ist dort geregelt, dass entgeltliche selbständige Nebentätigkeiten beim Arbeitgeber anzuzeigen sind oder seiner vorherigen Zustimmung bedürfen. Diese Genehmigung ist zu erteilen, wenn berechtigte Interessen (z.B. Konkurrenz) des Arbeitgebers nicht entgegenstehen.

Zur weiteren Recherche können Sie das Bürgertelefon zum Arbeitsrecht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Arbeitsrecht nutzen: 030 221 911 004

Quelle: Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
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Tel.: 030 221 911 004

Februar 2021

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