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Pensionierter Berufssoldat und PKV: zusätzliche KV bei Gründung abschließen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte als gelernter Maurergeselle zum 01.04.2018 ein Kleingewerbe für Trockenbau/Innenausbau gründen. Zu diesem Zeitpunkt bin ich pensionierter Berufssoldat und unterliege für die nächsten ca. sieben Jahre keiner Hinzuverdienstgrenze. Eine private Krankenversicherung besteht. Ich bitte um Informationen, ob ich mich in meinem Fall an meine Krankenversicherung oder an die zuständige Handwerkskammer wenden sollte oder Ihnen bereits ähnliche Fälle bekannt sind, ob durch mich noch eine zusätzliche Krankenversicherung abgeschlossen werden muss.

Antwort

Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit führt im Regelfall zu keiner Änderung des privaten Versicherungsvertrages. Ob Sie im Zuge Ihrer Tätigkeit ausreichend abgesichert sind, wird sich nur durch ein Gespräch mit der Versicherung oder einer Verbraucherzentrale klären.

Ergänzend möchte ich Sie auf die Regelungen der Unfallversicherung hinweisen:

Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbeanmeldung erhält. Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Sie können sich bei der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4 erkundigen, welche Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner ist.

Quelle: Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
www.bundesgesundheitsministerium.de/service/buergertelefon.html
Januar 2018

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