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In private Krankenversicherung wechseln?

Frage

Ich bin seit letztem Jahr selbständig und bei einer gesetzlichen KV versichert. Ich habe zwei Kinder - beide sind über meinen Mann gesetzlich versichert. Meine Auftragslage war im letzten Jahr recht gut und ich musste bisher knapp über 400 Euro zahlen. Jetzt hat man mich hochgestuft auf knapp über 600 Euro - ich finde es recht hoch zumal derzeit bzw. in den Wintermonaten kaum Aufträge kommen. Ich bin mir unschlüssig, ob ich mich privat versichern soll. Kann ich - bei einem Wechsel in eine private KV - irgendwann zurück in die GKV wechseln? Der Versicherungsmakler hat mir zugesagt, dass dies möglich ist. Muss ich meine Kinder über die private KV versichern lassen? Hätte ich mehr Vorteile in der gesetzlichen Versicherung als bei einer privaten KV?

Antwort

Ihren Angaben entnehme ich, dass die Voraussetzungen für einen Wechsel in die private Krankenversicherung bei Ihnen vorliegen. Der Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die PKV möge jedoch gut überlegt sein, denn eine Rückkehr in die solidarisch finanzierte GKV ist nur unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. So sieht der Gesetzgeber dies nur vor, wenn Sie wieder versicherungspflichtig werden. Dieser Umstand wird z.B. durch eine abhängige Beschäftigung, mit einem Arbeitsentgelt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Allgemeine Grenze nach § 6 Abs. 6 SGB V im Jahr 2013: 4.350 Euro mtl. und 52.000 Euro jährlich) begründet. Diese Rückkehr ist jedoch auch nur bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres möglich. Danach schließt der Gesetzgeber nach derzeitiger Rechtslage eine Rückkehr in das Solidarsystem aus.

Ihre Kinder sind derzeit über Ihren Mann durch die Familienversicherung kostenfrei mitversichert. Dies ist auch weiterhin möglich, wenn Sie sich für eine private Versicherung entscheiden, aber nur solange Sie im Monat nicht mehr als 4.350 Euro verdienen (Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb auf dem Steuerbescheid: 12). Wenn Sie diese Grenze überschreiten, müssen Sie Ihre Kinder in der GKV freiwillig versichern oder auch in der privaten Krankenversicherung absichern. In diesem Fall werden Beiträge für die beiden fällig.

Sie sind auf Ihre Auftragslage eingegangen. Wie Sie sicherlich von Ihrer Krankenversicherung wissen, errechnen sich Ihre Beiträge aus den im Steuerbescheid ausgewiesenen "Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit". Wenn Ihre aktuellen Einnahmen 25 % weniger, als die im letzten Steuerbescheid ausgewiesenen, betragen, so haben Sie die Möglichkeit, Ihre Vorauszahlung für dieses Jahr beim Finanzamt ändern zu lassen. Dort erhalten sie dann einen im Vorgriff geänderten Vorauszahlungsbescheid. Wenn Sie diesen Bescheid an Ihre Krankenkasse weiterleiten, kann gegebenenfalls der Beitrag unter Vorbehalt verändert werden. Entscheidend sind natürlich am Ende die tatsächlichen Verhältnisse in Ihrem endgültigen Steuerbescheid. Möglicherweise hat dies dann eine Beitragserstattung- oder Nachberechnung zur Folge.

Von meiner Seite aus möchte ich Ihnen ans Herz legen, sich bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ebenfalls noch einmal über einen Wechsel in die private Versicherung beraten zu lassen. Das solidarisch finanzierte Krankenversicherungssystem hat sicher seine Vorteile. Die endgültige Entscheidung liegt jedoch bei Ihnen.

Quelle:
Andreas Endl
AOK Bundesverband
Oktober 2013

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