Navigation

GbR-Gründung: Rückkehr in gesetzliche Krankenversicherung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte mit meiner Frau eine GbR gründen, bin selbständig und privat krankenversichert. Ist es nach der Gründung der GbR möglich, von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln?

Antwort

Der Gesetzgeber hat für die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen vorgesehen. Die Mitgliedschaft wird begründet, wenn die Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht bestehen, zum Beispiel durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, den Bezug von Arbeitslosengeld oder den Bezug von Arbeitslosengeld II, wenn die Empfängerin oder der Empfänger von Arbeitslosengeld II der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen ist (§ 5 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V). Eine freiwillige Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse kann begründet werden, wenn die Voraussetzungen für eine Versicherungsberechtigung gegeben sind und der Beitritt innerhalb bestimmter Fristen erklärt wird (§ 9 SGB V). Durch die Änderung der Rechtsform werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt.

Quelle:
Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung)
Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung)
Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)

Stand:
Juli 2020

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben