Aufgabe der Selbständigkeit: Rückkehr in GKV?
Frage
Ich wende mich mit einer Frage an Sie, die eine Aufgabe der Selbständigkeit unter Rückkehr in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis betrifft. Auf den Seiten des BMWi (www.existenzgruender.de) liest sich das so, als hätte man in diesem Fall die Möglichkeit unabhängig vom Verdienst wieder von der PKV in die GKV zu wechseln. Ist das richtig und falls ja, worauf basiert diese Option? Denn momentan habe ich Schwierigkeiten eine GKV zu finden, die dieser Auffassung folgt.
Antwort
Im Falle einer Aufgabe der Selbständigkeit und der anschließenden Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung spielt Ihr künftiges Brutto-Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung eine Rolle. Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung werden Sie, wenn Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die betreffende Jahresarbeitsentgeltgrenze (diese liegt im Jahr 2014 bei 53.550 Euro) nicht überschreitet. Dieser Umstand wird bei Aufnahme der Beschäftigung geprüft. Waren Sie am 31.12.2002 privat versichert, so liegt die Grenze bei 48.600 Euro.
Dass das Arbeitsentgelt also keine Rolle spielt, muss ich leider verneinen. Ich gehe anhand Ihrer Schilderung davon aus, dass Sie diese Grenzen überschreiten.
Für Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben, ist eine Rückkehr von der PKV in die GKV auch bei Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Quelle:
Andreas Endl
AOK Bundesverband
Januar 2014
Hotline 030-340 60 65 60
Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr