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Wohnsitz in Frankreich – Unternehmenssitz in Deutschland: Krankenversicherung?

Frage

Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit, war bis vor 5 Jahren in Deutschland selbständig tätig und dort jahrelang freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ich wohne zwischenzeitlich in Frankreich und arbeite aktuell als Selbständige in Frankreich. Dort bin ich pflichtversichert bei der französischen Krankenversicherung für Selbständige (bisher RSI, heute SSI: sécurité sociale pour les indépendants). Ich überlege, wegen der besseren Kundennähe den Firmensitz wieder nach Deutschland zu verlegen, bleibe aber in Frankreich wohnen. Ich bin dann nicht mehr bei der SSI in Frankreich versichert. Kann ich mich dann wieder bei der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland freiwillig versichern? Ich bin 55 Jahre alt. Gilt meine Versicherungszeit bei der SSI als Vorversicherungszeit für die deutsche freiwillige Krankenversicherung?

Antwort

Für eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Eine Mitgliedschaft in der GKV beruht vielfach auf einer gesetzlich vorgesehenen Versicherungspflicht. Zur Versicherungspflicht in der GKV führt grundsätzlich die Aufnahme einer Beschäftigung gegen Entgelt oder der Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II. Endet eine Versicherungspflicht, kann die Mitgliedschaft in der GKV als freiwillige Mitgliedschaft fortgesetzt werden. Als Vorversicherungszeit für eine freiwillige Versicherung können auch versicherungspflichtige Zeiten im EU-Ausland gelten. Fragen hierzu kann Ihnen die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland beantworten.

Bitte beachten Sie, dass Sie für den Nachweis bzw. die Beantragung der freiwilligen Versicherung nur drei Monate Zeit haben.

Quelle: Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr
November 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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