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Wohnsitz in Deutschland – unternehmerisch tätig im Ausland: Krankenversicherung?

Frage

Ich lebe seit Anbeginn meiner Berufstätigkeit im Ausland, war bisher daher nicht in Deutschland krankenversichert und habe auch keine Steuererklärung in Deutschland machen müssen. Wenn ich nun ortsunabhängig arbeiten möchte, in Deutschland gemeldet wäre und ein Kleinunternehmen anmelden würde, könnte ich dann weiterhin bei meiner internationalen Krankenversicherung versichert bleiben?

Antwort

Sobald Sie Ihren regelmäßigen bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, unterliegen Sie der Pflicht zur Absicherung in der Krankenversicherung. Im Regelfall geht man dabei von einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten oder einem gemeldeten Wohnsitz aus. Zudem besteht nur eine Pflicht, wenn Sie keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung innehaben. Ob Ihre private Absicherung der Versicherungspflicht in Deutschland genügt, kann von uns aus nicht eingeschätzt werden. Sie könnten jedoch über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz BaFin) erfragen, ob Ihr Versicherungsunternehmen zumindest allgemein zum Geschäftsbetrieb in Deutschland zugelassen ist. Einen Kontakt finden Sie auf der Website der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Quelle: Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)
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Oktober 2018

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