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Wohnsitz abmelden – UG in Deutschland gründen: Krankenversicherungspflicht?

Frage

Ich möchte gerne ein Online-Business gründen, welches ich lediglich mit meinem Laptop betreiben werde. Ich möchte mich voraussichtlich in Deutschland abmelden, um ins nicht-europäische Ausland zu ziehen. Frage: Trotz Abmeldung aus Deutschland ist es möglich eine UG oder Ltd. zu gründen (wenn Stellvertreter vor Ort und Postadresse). Besteht trotzdem die Pflicht weiterhin Krankenkassenbeiträge zu bezahlen, obwohl diese Leistungen zu 100% nicht in Anspruch genommen werden, da der Wohnsitz im Ausland wäre?

Antwort

Die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung ist an den regelmäßigen Aufenthalt in Deutschland gekoppelt. Versicherungspflichtig sind demnach alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich der BRD haben. Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er dort nicht nur vorübergehend verweilt. Die gesetzliche Krankenkasse nimmt im Regelfall hierfür einen Zeitraum von sechs Monaten an.

Quelle: Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr
September 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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