Antwort
Die Anmeldung einer selbständigen Tätigkeit ist der gesetzlichen Krankenversicherung zu melden. Im Regelfall kann eine vorherige Versicherung in der Familienversicherung oder eine Pflichtmitgliedschaft in Form einer freiwilligen Versicherung weitergeführt werden. Ihre gesetzliche Kasse wird dafür im Einzelfall prüfen, in welchem Rahmen die Tätigkeit ausgeübt wird. Neben den monatlichen Einnahmen, spielen Faktoren wie der zeitliche Aufwand oder auch die Anmeldung eine Rolle. Hintergrund dieser Prüfung ist die Beurteilung, ob eine Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb vorliegt. Die Beurteilung Ihres Versicherungsstatus obliegt Ihrer Krankenkasse und hat Auswirkung auf die monatliche Beitragshöhe. Bitte wenden Sie sich für eine individuelle Einstufung an die Kasse.
Die Beiträge zur freiwilligen Versicherung berechnen sich anhand der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Versicherten. Zudem gibt es gesetzlich vorgeschriebene Mindestbemessungsgrenzen. Für Personen, die einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit nachgehen liegt diese Grenze für 2017 bei monatlich 2.231,25 Euro. Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung unter der Rufnummer 030 - 340 60 66 01 (Montag bis Donnerstag zwischen 8 Uhr und 18 Uhr und am Freitag zwischen 8 Uhr und 12 Uhr) wenden.
Quelle: Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
Internet: www.bundesgesundheitsministerium.de
April 2017
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