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UG im Nebenerwerb gründen: Krankenversicherung

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Kann ich eine UG gründen und gleichzeitig einen Teilzeitjob als Angestellter haben? Wie verhält es sich dann mit der Krankenversicherung?

Antwort

Treffen eine Beschäftigung (Ihr Teilzeitjob) und eine selbständige Tätigkeit (UG) aufeinander, so ist zu prüfen, ob die selbständige Erwerbstätigkeit von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Umfang her die weitere Beschäftigung deutlich übersteigt. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, wird die selbständige Tätigkeit nicht hauptberuflich ausgeübt. Die dazu erforderliche Prüfung ist im Zweifelsfall nicht schematisch, sondern im Rahmen einer Gesamtschau vorzunehmen.

Wenn der Selbständige mindestens einen Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigt, wird vermutet, dass er hauptberuflich selbständig ist. Diese Vermutung kann von dem Selbständigen jedoch widerlegt werden, indem er nachweist, dass seine selbständige Tätigkeit von ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und ihrem zeitlichen Aufwand her nicht seine Lebensführung prägt.

Ergibt die Prüfung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeiten und der monatlichen Einnahmen, dass keine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt, besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung aus der Beschäftigung. Liegt jedoch bei der selbständigen Tätigkeit Hauptberuflichkeit vor, so ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine freiwillige Versicherung gegeben sind.

Die Prüfung der hauptberuflichen Selbständigkeit erfolgt unter Berücksichtigung aller relevanten Kriterien. Ich möchte Ihnen daher empfehlen, sich mit Ihrer Krankenversicherung vor Ort in Verbindung zu setzen, um diese Prüfung anhand Ihrer Unterlagen durchführen zu lassen.

Quelle: Andreas Endl
AOK Bundesverband
Oktober 2015

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