Frage
Ich habe zwei Fragen für eine angestrebte berufliche Selbständigkeit: 1.) Welche Voraussetzungen benötigt man, um sich in beim Übergang in die Selbständigkeit freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern lassen zu können? Hintergrund: Ich bin derzeit Soldat und damit versicherungsfrei. Beim Sozialdienst wurde mir gesagt, dass ich vorher mindestens zwölf Monate in der gesetzlichen KV versichert gewesen sein muss, um mich dann freiwillig in der gesetzlichen KV versichern lassen zu können. Anderenfalls (bspw. ich werde direkt nach meinem Ausscheiden selbständig) kann ich mich nur mit einer privaten KV versichern?
2.) Kann man, wenn man schon einmal selbständig war und dabei die private KV gewählt hat, trotzdem wieder in die gesetzliche KV hineinkommen oder ist das unmöglich? Wenn ja, mit welchen Voraussetzungen? Hintergrund: Mein zukünftiger Geschäftspartner und Mitgesellschafter war mehrere Jahre selbständig und privat krankenversichert. Danach ist er Soldat geworden und ist dies jetzt noch. Könnte er sich (wenn er die Voraussetzungen von 1. erfüllt) bei Selbständigkeit in der gesetzlichen KV freiwillig weiterversichern lassen oder ist das unmöglich, wenn man sich einmal für die private KV entschieden hatte.