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Selbständig im Einzelhandel: in Familienversicherung bleiben?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Eine familienversicherte Hausfrau möchte sich im Einzelhandel selbständig machen und eine Minijobberin beschäftigen. Bis zu welchen Grenzen (wöchentliche Arbeitszeit, monatlicher Gewinn) kann sie familienversichert bleiben?

Antwort

Entscheidend für die krankenversicherungsrechtliche Bewertung und in diesem Zusammenhang, ob weiterhin eine kostenfreie Familienversicherung möglich ist, ist der Umfang der selbständigen Erwerbstätigkeit. Eine hauptberuflich ausgeübte selbständige Erwerbstätigkeit schließt eine Familienversicherung generell aus. Sofern der Umfang der selbständigen Erwerbstätigkeit jedoch nur in einem geringen Umfang ausgeübt wird, ist eine Familienversicherung - bei Erfüllung aller anderen Voraussetzungen - dann möglich, wenn das Gesamteinkommen nicht regelmäßig ein „Siebtel der monatlichen Bezugsgröße“ überschreitet. Dieser Grenzbetrag liegt im Jahr 2016 bei 415 Euro.

Die Prüfung, ob eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt, erfolgt unter Berücksichtigung aller relevanten Kriterien. Ich möchte daher empfehlen, dass sich die familienversicherte Hausfrau mit ihrer Krankenversicherung vor Ort in Verbindung setzt, weil dort ihre Daten bereits vorliegen, um diese Prüfung durchzuführen.

Quelle: Andreas Endl
AOK-Bundesverband
Oktober 2016

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