Selbständig und Bezug von Hinterbliebenenrente: Krankenversicherung?
Frage
Ich plane mit Wellness-Massagen (Zertifikat Klangschalenmassage) und therapeutischer Beratung als auch mit Modeljobs entweder ein oder mehrere Gewerbe anzumelden oder besser noch freiberuflich tätig zu sein. Meine Frage ist, ob ich im Rahmen eines monatlichen Einkommens von voraussichtlich 450 Euro mit den selbständigen Tätigkeiten auch krankenversicherungspflichtig bin, wenn ich gleichzeitig über eine Hinterbliebenenrente bereits Beiträge für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung zahle und somit auch krankenversichert bin.
Antwort
Es ist zu prüfen, ob Sie aufgrund der selbständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeiten als hauptberuflich selbständige Erwerbstätige anzusehen sind. Sofern davon ausgegangen werden kann, dass eine hauptberuflich selbständige Tätigkeit vorliegt, tritt die Krankenversicherungspflicht aufgrund der Hinterbliebenenrente zurück und Sie sind dann versicherungsfrei. Sie haben dann die Möglichkeit sich bei Ihrer Krankenkasse freiwillig zu versichern.
Eine hautberufliche Selbständigkeit liegt vor, wenn sie von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt. Da Sie weder Angaben zur Rentenhöhe der Hinterbliebenenrente noch zum zeitlichen Umfang der Tätigkeiten gemacht haben, möchten wir Ihnen empfehlen sich mit Ihrer Krankenkasse zu verständigen und von dieser eine Einschätzung vornehmen zu lassen. Diese kann die sog. "Gesamtschau" der Verhältnisse am besten mit den vorliegenden Daten vollziehen.
Quelle:
Andreas Endl
AOK Bundesverband
September 2015
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