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Rentenbezug und Kleinstunternehmen: Krankenversicherung?

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Frage

Ich beziehe volle Erwerbsminderungsrente. Ich könnte mich aufgrund meiner Ausbildung (Dipl.-Betriebswirt) als Freiberufler selbständig machen. Meine voraussichtliche Wochenarbeitszeit (inkl. der Aufgaben als Selbständiger zu Hause) wird unter 15 Stunden liegen und das geschätzte Jahreseinkommen (durch die Nachhilfeleistungen) wird unter der Hinzuverdienstgrenze der Flexirente liegen. Bin ich verpflichtet zusätzliche Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen, obwohl ich dies als Rentner bereits tue?

Antwort

Nach dem Sozialgesetzbuch V werden bei versicherungspflichtigen Rentnern für die Beitragsbemessung folgende Einnahmen berücksichtigt:

  • der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • der Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen und
  • das Arbeitseinkommen.

Arbeitseinkommen ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit.

Bei weiteren Fragen zur Beitragsbemessung können Sie sich direkt an Ihre gesetzliche Krankenversicherung wenden.

Quelle: Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
Internet: www.bundesgesundheitsministerium.de/service/buergertelefon.html
März 2018

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